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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Kuhlware, Inhaber Fabian König (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Shopware-Entwicklung
  • Plugin-Entwicklung
  • Theme-Entwicklung
  • Shopware-Migrationen
  • Wartungs- und Supportleistungen
  • Fehleranalysen und Fehlerbehebungen
  • Schnittstellenentwicklungen
  • Beratungsleistungen

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.

(3) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.


3. Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Auch per E-Mail erteilte Aufträge gelten als verbindlich.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Änderungen am System regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.

(4) Soweit der Auftragnehmer Zugang zu Systemen des Auftraggebers erhält, bleibt der Auftraggeber für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.


5. Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschusszahlungen oder Teilabrechnungen vorzunehmen.


6. Wartungs- und Supportleistungen

(1) Wartungsleistungen werden ausschließlich im vereinbarten Umfang erbracht.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Wartung insbesondere:

  • Installation verfügbarer Shopware-Sicherheitsupdates
  • Durchführung vereinbarter Shopware-Updates
  • Funktionsprüfung nach Durchführung der Updates

(3) Nicht Bestandteil von Wartungsverträgen sind insbesondere:

  • Entwicklung neuer Funktionen
  • Anpassungen an Drittanbieter-Plugins
  • Fehlerbehebungen aufgrund externer Änderungen
  • individuelle Programmierleistungen

Diese Leistungen werden gesondert vergütet.


7. Abnahme

(1) Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:

  • der Auftraggeber die Abnahme erklärt,
  • die Leistung produktiv genutzt wird oder
  • der Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel meldet.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


8. Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

(2) Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Für Mängel, die durch nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, besteht keine Gewährleistung.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme.


9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Schäden, die verursacht werden durch:

  • Shopware selbst,
  • Drittanbieter-Plugins,
  • Hostinganbieter,
  • externe Schnittstellen,
  • Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


10. Datensicherung

(1) Vor sämtlichen Änderungen am Produktivsystem ist der Auftraggeber für die Erstellung eines vollständigen Backups verantwortlich.

(2) Sofern der Auftragnehmer Backups erstellt, erfolgt dies ausschließlich als zusätzliche Serviceleistung ohne Garantie der Wiederherstellbarkeit.


11. Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an individuell für ihn erstellten Leistungen.

(2) Allgemeine Frameworks, Bibliotheken, Methoden, Konzepte und wiederverwendbare Programmteile verbleiben beim Auftragnehmer.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine technische Lösungen in anderen Projekten erneut zu verwenden.


12. Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung seines Firmennamens und Logos als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.


13. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.


14. Laufzeit und Kündigung von Wartungsverträgen

(1) Wartungsverträge werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängern sie sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.